Zuschauer-Rückkehr: Flexible Lösungen in den DFB-Spielklassen

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes unterstützt die von DFB-Spielausschuss, Ausschuss Frauen- und Mädchenfußball, Ausschuss 3. Liga, Ausschuss Frauen-Bundesligen und Jugendausschuss erarbeiteten Regelungen zur möglichen Wiederzulassung von Zuschauer*innen in den DFB-Wettbewerben. Im schriftlichen Umlaufverfahren wurden die dafür erforderlichen Ergänzungen in den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung beschlossen.

In der 3. Liga, im DFB-Pokal und der FLYERALARM Frauen-Bundesliga richten sich Zulassung und Zahl der Zuschauer*innen demnach nach den regionalen Verfügungslagen und müssen von jedem Klub mit den zuständigen Gesundheitsbehörden individuell vor Ort abgestimmt werden. Das bedeutet, dass es an einigen Standorten zur Zulassung von Fans kommen kann, während gleichzeitig andere Klubs bei ihren Heimspielen weniger oder gegebenenfalls noch keine Zuschauer*innen in den Stadien begrüßen dürfen. Gästefans sind dabei bis 31. Dezember in diesen Wettbewerben kategorisch nicht zugelassen.

Neben Sitzplätzen soll in der 3. Liga und der FLYERALARM Frauen-Bundesliga mit Saisonstart grundsätzlich auch der Verkauf von Tickets für den Stehplatzbereich erlaubt sein, sollte es die behördliche Verfügungslage dem jeweiligen Klub gestatten. Im DFB-Pokal der Herren sind Stehplätze – je nach örtlicher Verfügungslage – nur auf Antrag bei der DFB-Zentralverwaltung zulässig, sofern die vorhandenen und im Rahmen des Hygienekonzeptes nutzbaren Sitzplätze die örtlich zulässige Gesamtzahl an Zuschauer*innen nicht abdecken können.

Der Ausschank von Alkohol ist in den Stadien grundsätzlich verboten. Im Falle einer ausdrücklichen Genehmigung durch die örtlichen Behörden können Vereine der 3. Liga und die Teilnehmer des DFB-Pokals dieses Verbot ausnahmsweise aufheben. Für den Bereich der FLYERALARM Frauen-Bundesliga gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier hat man sich, u. a. aufgrund der hohen Überschneidung an Klubs mit Herren-Mannschaften im Lizenzfußball, für eine gleichlautende Regelung mit Bundesliga und 2. Bundesliga entschieden.