Testpflicht an allen Bädern außer dem Vingster See

Ab dem bevorstehenden Samstag, 10. Juli wird auch in den Freibädern Stadionbad und Lentpark die Vorlage eines Negativ-Tests notwendig. Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist lediglich der Betrieb von reinen Freibädern ohne diesen Nachweis möglich. Das Naturfreibad Vingst kann ohne Test besucht werden.

Die KölnBäder GmbH wird die Kinderbecken und sonstige Bereiche und Attraktionen in den Hallenbädern Lentpark und Stadionbad wieder vollumfänglich bereitstellen.

Allerdings müssen alle Besucher über sechs Jahre für einen Besuch dort sowie in den Kombibädern an den Standorten Höhenbergbad, Ossendorfbad, Zollstockbad und Zündorfbad einen zertifizierten Negativtest bzw. den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung vorlegen.

Lediglich an sehr heißen Tagen müssen diese 3G-Nachweise an den Standorten Stadionbad und Lentpark nur am Hallenbadeingang vorgelegt werden, für einen reinen Freibadbesuch kann eine Kontrolle entfallen.

Badegäste benötigen an allen Standorten auch weiterhin eine medizinische Maske sowie ein Ausweisdokument für den Einlass. Die detaillierten Einlassvoraussetzungen sind auf www.koelnbaeder.de nochmals aufgeführt.

Der Einlass in die Freibäder erfolgt nach Verfügbarkeit für registrierte Nutzer/innen mit E-Ticket in bestimmten Einlassfenstern. Ein E-Ticket ist ein garantierter Einlass. Informationen dazu finden Sie hier: www.koelnbaeder.de/e-ticket

Gäste mit sonstigen Ausweisen (Betriebssportgruppen, KölnPass usw.) können nach Verfügbarkeit spontan an der Kasse buchen.