Testpflicht entfällt an zwei Freibadstandorten

Ab dem bevorstehenden Freitag, 11. Juni entfällt in den Freibädern Stadionbad und Lentpark die Vorlage eines Negativ-Tests, aufgrund der in Köln stabil unter 35 gesunkenen Inzidenz. Damit ist laut der Corona-Schutzverordnung der Betrieb von reinen Freibädern ohne diesen Nachweis möglich. Aufgrund der landesweit gesunkenen Inzidenz dürfen Hallenbäder für das Sportschwimmen ebenfalls ohne Negativ-Test genutzt werden.

Aus diesem Grund und um den Einlass an den beliebten Freibadstandorten Stadionbad und Lentpark zu beschleunigen, wird die KölnBäder GmbH temporär die Kinderbecken in den Hallenbädern Lentpark und Stadionbad sperren und diese beiden Hallenbäder ausschließlich für das sportliche Schwimmen bereitstellen.

Für einen Besuch in den Kombibädern an den Standorten Höhenbergbad, Ossendorfbad, Zollstockbad und Zündorfbad ist aufgrund der Durchlässigkeit jedoch auch ab Freitag weiterhin ein zertifizierter Negativtest notwendig bzw. der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Gästen, die sowohl drinnen als auch draußen Attraktionen nutzen und planschen möchten, empfiehlt die KölnBäder GmbH bis auf Weiteres den Besuch der genannten Kombibäder.

Badegäste benötigen an allen Standorten auch weiterhin eine medizinische Maske sowie ein Ausweisdokument für den Einlass. Die detaillierten Einlassvoraussetzungen sind auf www.koelnbaeder.de nochmal aufgeführt.

Der Einlass in die Freibäder erfolgt nach Verfügbarkeit für registrierte Nutzer/innen mit E-Ticket in bestimmten Einlassfenstern. Ein E-Ticket ist ein garantierter Einlass. Informationen dazu finden Sie hier: www.koelnbaeder.de/e-ticket

Gäste mit sonstigen Ausweisen (Betriebssportgruppen, KölnPass usw.) können nach Verfügbarkeit spontan an der Kasse buchen.

Eine Auskunft über die Öffnung der Freibäder gibt es im Rahmen einer 3-Tages-Ansicht im Internet unter www.koelnbaeder.de/oeffnungszeiten.

Das Agrippabad und das Naturfreibad Vingst werden aus organisatorischen Gründen noch nicht angeboten.

Die reinen Hallenbäder in Mülheim, Rodenkirchen und Wahn sind weiterhin nur für den Schul-, Kurs- und Vereinsbetrieb geöffnet.