Ab sofort generelle Maskenpflicht in der ZOOM Erlebniswelt Gelsenkirchen

Foto: ZOOM Erlebniswelt

Für die Besucherinnen und Besucher sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZOOM Erlebniswelt Gelsenkirchen besteht ab sofort (Freitag, 23. Oktober 2020) eine generelle Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Bisher galt diese in geschlossenen Räumen wie den Tierhäusern, sanitären Anlagen, dem ZOOM Shop und Service Center. Außerdem war das Betreten der Lemureninsel in der Erlebniswelt Afrika nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Vor dem Hintergrund des steigenden Inzidenzwertes von Corona-Neuinfektionen hat sich der Zoo entschieden, die Maskenpflicht auf das gesamte Gelände auszuweiten.

Vor dem Hintergrund der von nun an geltenden uneingeschränkten Maskenpflicht und zum Schutz aller Gäste wird Besucherinnen und Besucher mit ärztlichem Attest über die Befreiung des Mund-Nase-Schutzes dringend empfohlen, auf einen Zoobesuch in Gelsenkirchen zu verzichten. Die ZOOM Erlebniswelt bittet außerdem darum, die Mund-Nase-Bedeckung bereits auf dem Weg zum Zoo ab Verlassen des Parkplatzes bzw. der Haltestelle zu tragen.

Alle anderen Schutzmaßnahmen in der ZOOM Erlebniswelt gelten unberührt: Maximal 3.500 Besucherinnen und Besucher dürfen den Gelsenkirchener Zoo gemäß der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW gleichzeitig betreten. Die Regeln zum Mindestabstand und zum Kontaktverbot sind zwingend einzuhalten. Attraktionen wie die Bootstour African Queen, das Alaska Ice Adventure, der Indoorspielplatz Drachenland oder der Huawei Green Planet bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch Tierpflegergespräche, Fütterungen, Schnupperkurse und Kindergeburtstage können aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht angeboten werden.