Fünf Auswechslungen – DFB verlängert Ausnahmeregelung

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen, dass für die Saison 2020/21 in den DFB-Spielklassen weiterhin fünf Auswechslungen pro Spiel möglich sind. Diese Regelung besteht seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach der Unterbrechung aufgrund der Covid-19-Pandemie. Das DFB-Präsidium folgt mit seinem Beschluss für den DFB-Pokal der Herren, den DFB-Pokal der Frauen, die FLYERALARM Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga der vom International Football Association Board (IFAB) geschaffenen Möglichkeit von bis zu fünf Auswechslungen auf professioneller Ebene auch in der Saison 2020/2021.

Nicht weiter zur Anwendung kommt die Regelung in der 3. Liga. Dort haben sich die Klubs und der Ausschuss 3. Liga mehrheitlich dafür ausgesprochen, ab sofort zur vorherigen Beschränkung auf drei Auswechslungen zurückzukehren.

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Aufgrund des stark komprimierten Spielkalenders für die Saison 2020/21 möchten wir den Mannschaften die Möglichkeit geben, mit fünf Auswechslungen die individuelle Belastung der Spielerinnen und Spieler besser zu dosieren. Die übergeordneten Verbände und wir als Nationalverband nehmen damit die Verantwortung wahr, die wir gegenüber den Spielerinnen und Spielern haben. Unser Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen und eine Häufung von Verletzungen zu vermeiden.”

Jeder Mannschaft stehen für den Austausch von Spieler*innen während eines Spiels insgesamt drei Gelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzliche vierte Gelegenheit für den Austausch von Spieler*innen. Darüber hinaus besteht auch in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung Gelegenheit zur Auswechslung.