KölnBäder: Weitergabe der Umsatzsteuersenkung

Ab dem 1. Juli 2020 greift die von der Bundesregierung beschlossene reduzierte Umsatzsteuer. Die KölnBäder möchte die regulären Tarife im Endpreis jedoch nicht ändern, sondern stattdessen die geringen Senkungen bündeln für die Besuchergruppe „Kinder unter 6 Jahre“.

Diese Gruppe zahlt bis zum Jahresende für die Bereiche Bad, Sauna und Eis keinen Eintritt und kann die Angebote also kostenlos nutzen. Auch Kinder unter sechs Jahre, die KölnBäder-Schwimmkurse besuchen, profitieren von dieser Neuregelung, da keine zusätzlichen Einzeleintritte zu den Kursgebühren fällig werden.

Der kostenlose Eintritt für Kinder unter 6 Jahre greift im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Die Ersparnis beträgt von 0,50 € (Tarif Kind Bad außer AGR) bis 6,60 € (Tarif Kind Sauna AGR).

Damit möchte die Bädergesellschaft die Umsatzsteuersenkung dazu nutzen, Familien mit Kindern zu einem Bäderbesuch zu motivieren, um ihren Kindern beispielsweise die wichtige frühzeitige Wassergewöhnung zu ermöglichen.

„Gerade vor dem Hintergrund, dass weder Schulschwimmen noch Kurse bis zu den Sommerferien stattgefunden haben, möchten wir hiermit einen zusätzlichen Anreiz schaffen, damit Kinder unsere Schwimmbäder besuchen und in den Sommerferien auch auf diese Weise aktiv werden,“ erklärt Geschäftsführerin Claudia Heckmann. „Das Schwimmen ist eine Grundfertigkeit, die für Kinder nach wie vor sehr wichtig zu erlernen ist.“