Ausgefallene Konzerte: KölnMusik erstattet Ticketpreis

Foto: KölnMusik

Ab 1. Juli 2020 können sich Kundinnen und Kunden der KölnMusik, die Karten für Konzerte erworben hatten, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ersatzlos abgesagt werden mussten, den Ticketpreis zurückerstatten lassen. Abonnentinnen und Abonnenten konnten bereits seit Mitte April ein Rückerstattungsformular ausfüllen.

Die Entwicklung des Erstattungsverfahrens hat mehr Zeit in Anspruch genommen als erhofft. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten sich auch auf den Konzertbetrieb der Kölner Philharmonie stetig vergrößert: Handelte es sich früher bei Konzertabsagen um Einzelfälle, mussten nun eine wachsende Anzahl an Absagen und Verlegungen mit vielen Beteiligten (z. B. Veranstaltern, Künstlern und Vorverkaufsstellen) abgestimmt und das bisherige Verfahren der Rückabwicklung angepasst werden.

Über viele Wochen musste zudem abgewartet werden, ob die von der Bundesregierung gesetzlich verankerte Gutscheinlösung ein gangbarer Weg gewesen wäre, den berechtigten Ansprüchen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Die KölnMusik hat sich, wie viele andere Veranstalter auch, gegen die Gutscheinlösung entschieden, und erstattet den Kartenpreis zurück. In Zusammenarbeit mit dem Vertriebsdienstleister DERTICKETSERVICE wird das großenteils automatische Erstattungsverfahren bis Ende Juli umgesetzt sein.

Ticketinhaberinnen und -inhaber sind gehalten, sich in der Detailansicht der Konzerte auf koelner-philharmonie.de über das genaue Verfahren zu informieren, zumal abweichende Regelungen bei den verschiedenen Veranstaltern greifen.